Psychotherapie
Bin ich hier richtig?
Psychotherapie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie der medizinischen oder der klinisch-psychologischen Behandlung. Die Ausbildung und Ausübung der Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt, im Jahr 2024 wurde ein umfassend neues Psychotherapiegesetz vom Parlament verabschiedet.
Psychotherapie hat zum Ziel, seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, in Lebenskrisen zu helfen, gestörte Muster oder Verhaltensweisen zu ändern und die persönliche Entwicklung & Gesundheit zu fördern.
Was ist das Besondere an Systemischer Therapie?
Die Systemische Therapie bzw. Familientherapie sieht die Probleme Einzelner im Zusammenhang mit den individuellen sozialen Beziehungen in der aktuellen Lebenssituation.
In der Systemischen Therapie wird somit die Aufmerksamkeit auf die Interaktion im sozialen System (z.B. Partnerschaft, Familie, berufliches Umfeld) gerichtet. Dabei wird besonderes Augenmerk auf vorhandene Fähigkeiten und Stärken gelegt. Die Therapie fokussiert „Mehrperspektivität“ und Lösungsideen und vermittelt Impulse zu (neuen) Beschreibungen und Bewertungen eines „Problems“ und schließlich auch zur Verhaltensänderung im Sinne einer gewünschten Auswirkung.
Indikationen sind...
- Depressive Gemütszustände, Ängste, welche die Lebensqualität einschränken
- Belastende Zwangsgedanken oder -handlungen
- Sucht & Abhängigkeit (Drogen, Alkohol, Medikamente, Essen, Spiele, Internet...)
- Psychosomatische Störungen, die mit ungelösten und belastenden psychischen Problemen zusammenhängen (z.B. Essstörungen, Magengeschwüre, Bluthochdruck, Migräne, ...)
- Funktionelle Störungen, d.h. wiederkehrende körperliche Beschwerden, die keine organische Ursache haben (z.B. Störungen in der Sexualität, Schlafstörungen, Herzbeschwerden, Verspannungen, ...)
- Lebenskrisen und belastende Lebenssituationen (z.B. schwere Erkrankung, Behinderung, Verlust eines nahestehenden Menschen, Arbeitsplatzverlust, …)
- Probleme und Krisen in der Partnerschaft oder Familie (z.B. Sexualität, Kommunikation, Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern, ...)
- Belastende und anhaltende Zustände einer Überforderung (Burnout-Syndrom)
Kosten
Eine Psychotherapie-Einheit (50 Min) am IST kostet zwischen € 130,- und € 260,- je nach Art der Therapie (Einzeltherapie, Familientherapie, Paartherapie mit zwei Therapeut:innen).
Derzeit können Sie von der Krankenkasse eine teilweise Rückvergütung Ihrer Therapieausgaben bekommen, sofern es sich um eine krankheitswertige Fragestellung handelt. Sie brauchen dazu eine ärztliche Bestätigung spätestens vor Ihrer zweiten Therapiestunde am IST (Formular erhalten Sie beim Erstgespräch), die Sie gemeinsam mit unserer Honorarnote an Ihre Krankenkasse übermitteln.