KlientInneninformation

Bevor wir unsere Zusammenarbeit beginnen, möchte ich Ihnen einige Informationen geben. Ich orientiere mich dabei an der gesetzlichen Lage in Österreich sowie an internationalen Standards.

Alles was Sie hier sagen oder tun werden, bleibt unter uns. Ich bin diesbezüglich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch gegenüber Behörden, ÄrztInnen, Angehörigen, usw.

Sie haben das Recht auf eine sorgfältige Abklärung des Problems mit dem Sie zu mir kommen. Falls eine Konsultation anderer SpezialistInnen des Gesundheitswesens notwendig erscheint, bin ich verpflichtet, Ihnen eine entsprechende Empfehlung zu machen.

Psychotherapie kann nur auf Grund Ihrer Freiwilligkeit geschehen. Ohne Ihre Einwilligung darf ich nicht mir Ihnen arbeiten.

Sie haben das Recht auf freie PsychotherapeutInnenwahl.

Es ist möglich, dass es mir hilfreich erscheint, unsere Gespräche z.B. auf Video aufzuzeichnen bzw. einen Kollegen oder eine Kollegin beizuziehen. Für alle diese Möglichkeiten gilt ebenso die Verschwiegenheitspflicht. Die Aufnahmen dürfen von mir ohne Ihr ausdrückliches schriftliches Einverständnis nicht für Ausbildungs- und Fortbildungszwecke eingesetzt werden. Solche Aufzeichnungen müssen vor einem Einsatz für Aus- und Fortbildungszwecke anonymisiert werden.

Ich bin verpflichtet Aufzeichnungen zu führen, die allgemeiner Natur sind (z.B. Beginn und Ende der Therapie, Empfehlungen bezüglich Konsultation anderer SpezialistInnen des Gesundheitswesens, u.ä.). In diese dürfen Sie jederzeit Einsicht nehmen.

Sie haben das Recht auf Information über Art und Dauer der Therapie, sowie über die geplanten Abstände zwischen den Gesprächen.

Jeder Missbrauch Ihres Vertrauens durch mich ist untersagt, insbesondere jede Nötigung, politische Indoktrination, religiöse Missionierung und sexuelle Beziehung.

Über das vereinbarte und bezahlte Honorar erhalten Sie eine Bestätigung.

Vereinbarte Termine müssen auch dann bezahlt werden, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden. Eine zeitgerechte Absage (spätestens 48 Stunden vorher) befreit Sie von dieser Verpflichtung.

Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine teilweise Rückvergütung Ihrer Ausgaben für Psychotherapie bekommen. Sie brauchen dazu eine ärztliche Bestätigung spätestens vor unserem zweiten Gespräch, ein Antragsformular und meine Honorarnote.

Falls Sie dazu Fragen haben, beantworte ich sie gerne.

Wenn unser Haustor versperrt ist, bitte auf dem Bedienungsfeld „22“ und dann das Klingelsymbol drücken.

Vielen Dank für Ihre Kooperation!

Fassung November 2015